Steuerregulatorien.
Was ist der AIA?
Die weltweite Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist im Rahmen der Finanz- und Schuldenkrise zu einem wichtigen Anliegen der Weltwirtschaft geworden. Vor diesem Hintergrund hat die OECD beschlossen, einen gemeinsamen Meldestandard («Common Reporting Standard» [CRS]) zu schaffen. Dieser Standard bildet die Grundlage für einen automatischen Informationsaustausch (AIA) zwischen einzelnen Staaten für meldepflichtige Konti.
Im Rahmen des AIA und zur Einhaltung des entsprechenden Gesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen ist die Aquila AG (nachfolgend «Aquila») als schweizerische Bank verpflichtet, meldepflichtige Konti zu identifizieren und an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu melden. Ein Konto gilt als meldepflichtig, sobald dessen Inhaber, wirtschaftlich Berechtigte oder beherrschende Person eine meldepflichtige Person ist. Meldepflichtige Personen sind dabei natürliche Personen oder Rechtsträger, welche in AIA-Partnerstaaten der Schweiz ansässig sind.
Die Schweiz hat den AIA im Jahre 2017 für die ersten Länder eingeführt und im Jahre 2018 erstmals Daten für die Steuerperiode 2017 mit diesen ausgetauscht. Die jeweiligen Einführungsdaten des AIA mit den spezifischen Partnern können der unten spezifizierten Liste der aktuellen Partnerstaaten entnommen werden.
Welche Daten werden ausgetauscht?
Die meldepflichtigen Informationen umfassen einerseits personenbezogene Daten sowie andererseits Informationen zum meldepflichtigen Konto. Unter die personenbezogenen Daten fallen Name, Adresse, Staat der steuerlichen Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdatum des Kontoinhabers bzw. des wirtschaftlich Berechtigten oder der beherrschenden Person. Das meldepflichtige Konto betreffend, werden Kontonummer, Gesamtbruttoertrag von Dividenden, Zinsen und übrigen Einkünften, Gesamtbruttoerlös aus der Veräusserung oder dem Rückkauf von Vermögenswerten und Gesamtsaldo oder -wert des Kontos per Ende des jeweiligen Kalenderjahres übermittelt (erstmals per Ende 2017).
An wen und wann werden die Daten überliefert?
Die ESTV tauscht erhaltene Daten mit der Steuerbehörde des Staates aus, in welchem die meldepflichtige Person steuerlich ansässig ist. Ein Austausch ist dabei nur mit Partnerstaaten möglich, d.h. Staaten, mit welchen die Schweiz ein entsprechendes bilaterales Abkommen geschlossen hat. Die aktuelle Liste der Partnerstaaten (inkl. Meldezeitpunkt) kann jederzeit über https://www.sif.admin.ch eingesehen werden.
Wozu werden die Informationen verwendet?
Übermittelte Informationen dürfen grundsätzlich nur den Steuerbehörden des Partnerstaats, in welchem die meldepflichtige Person steuerlich ansässig ist, zugänglich gemacht und nur für steuerliche Zwecke verwendet werden. Eine Weiterleitung der erhaltenen Informationen ist dem erhaltenden Staat grundsätzlich verboten. Dieser muss die Informationen zudem vertraulich behandeln.
Was ist QI?
Das «Qualified Intermediary Agreement» ist ein Abkommen zwischen Banken und dem Internal Revenue Service (IRS), in welchem sich die jeweiligen Banken verpflichten, Quellensteuern auf Erträge von US-Wertschriften in Depots von non-US Personen zu erheben.
Anwendung Doppelbesteuerungsabkommen?
Im Zusammenhang mit US-Wertschriften besteht, wie auch in anderen steuerlichen Bereichen, die Möglichkeit unter gewissen Voraussetzungen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu profitieren. Liegt Ihre steuerliche Ansässigkeit in einem Staat, welcher mit den USA ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat und sind Sie keine US-Person, so kann – sofern die jeweiligen Voraussetzungen des DBA erfüllt sind – davon Gebrauch gemacht werden. Dies bedeutet, dass auf Erträge von US-Wertschriften nur der gemäss anwendbarem DBA reduzierte Steuerprozentsatz erhoben wird (zumeist 15% anstelle von 30%).
Die aktuelle Liste der Länder, welche über ein entsprechendes DBA mit den USA verfügen sowie die betreffenden Steuersätze können unter dem folgenden Link eingesehen werden: www.swissbanking.org.
Was macht Aquila?
Für Kunden, welche als Non-US Person qualifizieren und in US-Wertschriften investieren, nimmt Aquila, basierend auf dem ihr bekannten Steuerdomizil des Kunden, die entsprechenden Abzüge gemäss dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen selbständig vor, sofern keine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt.
Für Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Domiziladresse
Aquila AG
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CH-8001 Zürich
Telefon: +41 58 680 60 00
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